1. Dauer

Frame Group AG übernimmt, sofern am Produkt oder auf der Rechnung nicht anders vermerkt, während mindestens 2 Jahren seit Kaufabschluss bzw. Abholung bzw. Hauslieferung, die Gewährleistung im Geltungsbereich für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des Kaufgegenstandes und/oder die auf Gewährleistung ersetzten Produkte (gültig ab Datum des Kaufbelegs für alle neuen e-FRAMER E-Bikes des Modelljahrs 2021).

Für Antrieb und Display gilt folgende Gewährleistung: 2 Jahre oder 10’000 km (je nachdem, was zuerst eintrifft). 2 Jahre auf Akku (Restkapazität von mindestens 60 % nach 2 Jahren oder 500 vollen Ladezyklen, je nachdem, was zuerst erreicht wird; bei Bedienung und Aufladung des Akkus gemäss Bedienungsanleitung).

2. Leistung

Frame Group AG ist berechtigt die Garantieleistung wahlweise durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz, Preisminderung oder durch Rückerstattung des Produktpreises zum aktuellen Markt-/Zeitwert erbringen.

3. Haftungsausschuss

Nicht Gegenstand von Gewährleistungsansprüchen ist die übliche Abnutzung von Verschleissteilen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Lackierung, Aufschriften). Es liegt im Verantwortungsbereich des Endkunden, das e-FRAMER e-Bike regelmässig zu warten und zu pflegen (inkl. Durchführung aller Inspektionen gemäss Bedienungsanleitung).

Frame Group AG haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, äussere Einwirkungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.

Von der Gewährleistung gleichfalls ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von Frame Group AG bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile, Zweckentfremdung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Materialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind.

4. Wegfall der Garantie

Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von Frame Group AG der Kunde selbst oder ein nicht vom Frame Group AG ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt, insbesondere wenn das e-FRAMER e-Bike modifiziert bzw. repariert oder nicht bestimmungsgemäss gebraucht wurde, wie: Renn- und Wettkampfeinsatz, gewerblicher Gebrauch, Überladung und weitere Nutzung ausserhalb des vorgesehenen Zwecks.

5. Kostenübernahme

Innerhalb der Gewährleistungsfrist übernimmt die Frame Group AG die Kosten für Reparaturen oder Ersatz infolge oben genannter Mängel, sofern diese von einem von der Frame Group AG anerkannten Fachhändler nach einer klaren Identifizierung des e-FRAMER e-Bikes (Kaufbeleg, ausgefüllter E-Bike-Pass oder bei entsprechender Registrierung) erbracht werden. Die Gewährleistung gilt beim Verkauf an einen Dritten weiter. Die Frame Group AG behält sich das Recht vor, bei einem Austausch eines e-FRAMER e-Bike oder von Komponenten im Rahmen von Gewährleistungen funktionell gleichwertige Ware zu liefern bzw. zu verbauen.

6. Beuerteilung

Das e-FRAMER Fachpersonal beurteilt abschliessend, ob der Mangel aufgrund von Verschleiss, aufgrund anderer von der Gewährleistung ausgeschlossener Gründe oder aufgrund eines gewährleistungspflichtigen Mangels aufgetreten ist. Diese Beurteilung definiert die Gewährleistungspflicht.

7. Inanspruchnahme

Die Inanspruchnahme der Gewährleistung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Frist. Diese dauert für die ursprüngliche Zeitdauer weiter.

Thun, September 2020